Gemäß Neuregelung des § 3 Nr. 34 EstG vom 19. 11.2008 können Sie jedem Ihrer Mitarbeiter ab sofort bis zu 500 € für individuelle, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei gewähren.
Sie können im Rahmen der Gesundheitsprävention aus unserem Angebot wählen, um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern.
Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.